Damit ist es für in Frage kommende Unternehmen möglich, eine bis zu 50%ige Förderung im Modul "Digitale Markterschließung" zu erhalten.
Digitale Markterschließung
Die Förderung und Beratung durch uns gilt für den Bereich "digitale Markterschließung". Dieses Modul umfasst:
- Entwicklung einer Online-Marketingstrategie
- Aufbau einer rechtssicheren und professionellen Internetpräsenz, gegebenfalls mit Online-Shop
- Unterstützung bei Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen und Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
- Ziel: Beratung zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings
Quelle: https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/go-digital.html
Für welche Unternehmen kommt die go-digital-Förderung in Frage?
Selbstständige kleine und mittlere Unternehmen können durch die Förderung von Beratungsleistungen begünstigt werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- unter 100 Beschäftigte bei Vertragsabschluss (einschließlich aller Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen)
- Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro
- Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland
- Förderfähig nach der De-minimis-Verordnung
Sofern ein KMU „Partnerunternehmen“ oder „verbundenes Unternehmen“ ist, muss das Beratungsunternehmen die Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung der Europäischen Union hinsichtlich Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz/Bilanzsumme bestätigen.
Quelle: https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/go-digital.html