Das Förderprogramm "go-digital" - für das wir autorisiertes Beratungsunternehmen sind - wurde bis 2024 verlängert. Starten Sie jetzt Ihr Digitalisierungsvorhaben!
Damit ist es weiterhin möglich, eine bis zu 50%ige Förderung zu erhalten.
„Go-digital“ schafft Anreize für Digitalisierungsvorhaben und bietet individuell zugeschnittene Lösungen für begünstigte mittelständische Unternehmen.
Ziele des Förderprogramms „go-digital“ sind die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, die Steigerung ihres Digitalisierungsgrads und der Erhalt bestehender bzw. die Schaffung neuer Arbeitsplätze.
Go-digital gliedert sich in fünf Module
Die Förderung und Beratung durch uns gilt für den Bereich "digitale Markterschließung". Dieses Modul umfasst:
- Modul 1 „Digitalisierungsstrategie“
- Modul 2 „IT-Sicherheit“
- Modul 3 „Digitalisierte Geschäftsprozesse“
- Modul 4 „Datenkompetenz“ („go-data“)
- Modul 5 „Digitale Markterschließung“
Richtlinie zum Förderprogramm go-digital: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/B/bundesanzeiger-richtlinie-foerderprogramm-go-digital.pdf
Für welche Unternehmen kommt die go-digital-Förderung in Frage?
Selbstständige kleine und mittlere Unternehmen können durch die Förderung von Beratungsleistungen begünstigt werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- unter 100 Beschäftigte bei Vertragsabschluss (einschließlich aller Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen)
- Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro
- Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland
- Förderfähig nach der De-minimis-Verordnung
Sofern ein KMU „Partnerunternehmen“ oder „verbundenes Unternehmen“ ist, muss das Beratungsunternehmen die Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung der Europäischen Union hinsichtlich Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz/Bilanzsumme bestätigen.
Quelle: https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/go-digital.html