Das am 3. Juni 2020 beschlossene Konjunkturpaket, dessen Bestandteil unter anderem die Senkung der MWSt von 19% auf 16% ist, birgt einige Überraschungen. Hier einige Details und Quellen dazu.

Produkte und Leistungen mit 19% oder 16% MWSt berechnen?

Bei der Berechnung der gesenkten Mehrwertsteuer kommt es tatsächlich auf die Art der Leistung bzw. auf die Art der Auslieferung an. Im speziellen Fall unserer Dauerleistungen wie beispielsweise dem Webhosting bzw. den Wartungsverträgen gilt der Steuersatz von 16% damit nur für Monats- und Quartalsverträge. Da es sich hierbei um Dauerschuldverhältnisse handelt, bemisst sich der Umsatzsteuersatz nach dem Enddatum des Abrechnungszeitraums. 

Wenn das Vertragsende in den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 fällt, müssen 16 % MwSt. berechnet werden.
Außerhalb dieses Zeitraums fallen 19 % MWSt. an.

Was sind Dauerleistungen?

Auszug aus dem Entwurf des BMF zur befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020:

MWSt-Senkung von 19% auf 16% - Mehrwertsteuersenkung

"Auswirkungen hat die Absenkung der Umsatzsteuersätze insbesondere für Leistungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (Dauerleistungen), sofern der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Umsatzsteuersatzänderung in den für die Leistung vereinbarten Zeitraum fällt. Bei den Dauerleistungen kann es sich sowohl um sonstige Leistungen (z. B. Vermietungen, Leasing, Wartungen, Überwachungen, laufende Finanz- und Lohnbuchführung) als auch um die Gesamtheit mehrerer Lieferungen (z. B. von Baumaterial) handeln. Für Dauerleistungen werden unterschiedliche Zeiträume (z. B. ½ Jahr, 1 Jahr, 1 Kalenderjahr, 5 Jahre) oder keine zeitliche Begrenzung vereinbart.

Dauerleistungen werden ausgeführt:

  1. im Falle einer sonstigen Leistung an dem Tag, an dem der vereinbarte Leistungszeitraum endet (Abschnitt 13.1 Abs. 3 UStAE),
  2. im Falle wiederkehrender Lieferungen - ausgenommen Lieferungen von elektrischem Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Kälte und Wärme (vgl. Rz. 35) - am Tag jeder einzelnen Lieferung (Abschnitt 13.1 Abs. 2 UStAE).

Auf Dauerleistungen, die hiernach vor dem 1. Juli 2020 erbracht werden und die der Umsatzbesteuerung unterliegen, sind die bis zum 30. Juni 2020 geltenden Umsatzsteuersätze von 19 Prozent bzw. 7 Prozent anzuwenden. Nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Dauerleistungen sind der Besteuerung nach den Umsatzsteuersätzen von 16 Prozent bzw. 5 Prozent zu unterwerfen. Bei der Abrechnung von Nebenleistungen, für die ein anderer Abrechnungszeitraum als für die Hauptleistung vereinbart ist, richtet sich die Anwendung des zutreffenden Umsatzsteuersatzes nach dem Zeitpunkt der Ausführung der jeweiligen Hauptleistung (z. B. monatlicher Zins für eine steuerpflichtige Vermietung mit monatlichem Abschlag für die Nebenleistungen und jährlicher Abrechnung der Nebenleistungen).

Verträge über Dauerleistungen, die als Rechnung anzusehen sind (Abschnitt 14.1 Abs. 2 UStAE), sind an die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2021 geltenden Umsatzsteuersätze anzupassen. Auf die Regelung des § 31 Abs. 1 UStDV wird hingewiesen. Daher reicht es aus, einen Vertrag durch ergänzende Unterlagen anzupassen, die unter Bezug auf den Vertrag alle erforderlichen Informationen zum Entgelt und Steuersatz für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 enthalten. Ein in Folge der Absenkung des Umsatzsteuersatzes angepasster Vertrag muss für Zwecke des Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG alle nach § 14 Abs. 4 UStG erforderlichen Pflichtangaben enthalten."

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Aktuell erbrachte Leistungen

Alle im Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 durch uns erbrachten Leistungen berechnen wir selbstverständlich mit 16 % MwSt., so dass Sie als unsere Kunden 1:1 von der Mehrwertsteuer-Senkung profitieren können. 

Sie haben ein aktuelles Projekt, bei dem wir Ihnen helfen können?


Kontaktieren Sie uns! 

© Copyright date ARinternet WebAgentur - internet Dienstleistungen
Business Address:Goethestr. 15,Reichenbach,Sachsen,08468,DE |Tel: 03765 12697 |Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..
Company No. Your Company Number |VAT No.DE226064955 |Business hours are
ARinternet WebAgentur - internet Dienstleistungen bewertet mit 5 / 5 basierend auf 42 Bewertungen. | Jetzt bewerten



© 2002 - 2024 by ARinternet WebAgentur Angelika Riechert | Design/Code/SEO by ar-internet.de
.

Kontakt   ARinternet WebAgentur
Goethestraße 15
08468 Reichenbach im Vogtland
   
  037 65 / 126 97
  037 65 / 711 310
  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.