Vor einem Jahr am 25.05.2018 trat die EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) in Kraft. Laut einem Artikel bei heise wurden im Mai Bußgelder im Gesamtumfang von knapp 450.000 EURO in insgesamt 75 Fällen verhängt.
Bußgeld von 449.000 EURO verhängt
Der Artikel bezieht sich auf eine Umfrage der "Welt am Sonntag" nach dem die Datenschutzbeauftragten der Länder im Mai bisher die Gesamtsumme an Bußgeld von 449.000 EURO verhängt haben. Die "Welt am Sonntag" hatte die Datenschutzbeauftragten aller Bundesländer befragt. Außer Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen beteiligten sich alle Bundesländer an der Umfrage.
Konkret wurden die Bußgelder im Mai in folgenden sechs Bundesländern verhängt: Baden-Württemberg (7 Fälle/203 000 Euro), Berlin (18 Fälle/105 600 Euro), Hamburg (2 Fälle/ 25 000 Euro), Nordrhein-Westfalen (36 Fälle/15 600 Euro), Rheinland-Pfalz (9 Fälle/ 124 000 Euro) und Saarland (3 Fälle/590 Euro).
Spitzenreiter Bußgeld
Laut der "Welt am Sonntag" stammt der höchste einzelne Bußgeldbescheid aus Baden-Württemberg. Dort seien Gesundheitsdaten im Internet gelandet. In Berlin ging die Datenschutzbeauftragte mit einem Bußgeld von 50.000 EURO gegen eine Bank vor.
EU-Datenschutzgrundverordnung
Die EU-Datenschutzgrundverordnung ist seit dem 25. Mail 2018 in Kraft getreten. Zweck der EU-DSGVO ist ein umfassenderer Verbraucherschutz. Konkret betrifft das die strengere Regelung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden. Verbraucher müssen seitdem ausdrücklich darüber informiert werden, wer diese Daten aus welchem Grund sammelt und aktiv zustimmen. Bei Verstößen gegen die EU-DSGVO drohen Unternehmen hohe Geldstrafen.
Kontakt zur sächsischen Datenschutzbehörde
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter Postfach 120016, 01001 Dresden oder per E-Mail unter
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Quelle: heise