In diesem Artikel geben wir Ihnen einige Antworten auf die dringendsten Fragen rund um die DSGVO im Kontext zu Webseiten.
Was ist die DSGVO?
Die DSGVO (deutsch: Datenschutz-Grundverordnung, englisch: GDPR - General Data Protection Regulation) regelt EU-weit die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen und private Unternehmen. Die DSGVO schafft Transparanz und sichert das Recht auf Löschung von personenbezogenen Daten. Damit dient die Datenschutz-Grundverordnung dem Schutz der Grundrechte natürlicher Personen und gewährleistet den freien Datenverkehr im EU-Raum.
Welche Auswirkungen hat die Datenschutz-Grundverordnung auf Ihre Webseiten?
Mit jedem Zugriff auf eine Webseite wird die IP-Adresse übermittelt. Deshalb fällt jede gewerbliche Webseite in den Bereich der Datenschutz-Grundverordnung. Obwohl die DSGVO besonders für die Regelung des Umgangs in großen Unternehmen wichtig ist, gelten die Regeln für alle Betreiber von Webseiten. Deshalb ist die aktive Einwilligung in die Datenschutzerklärung, die diese Dinge regelt, nun wichtig.
Wirken sich Cookies auf die Sichtbarkeit Ihrer Webseiten aus?
Die Besucher Ihrer Webseiten müssen ihre Zustimmung zur Datenspeicherung durch das aktive Anklicken einer Checkbox geben. Es handelt hierbei sich um die Zustimmung zur Verwendung von Cookies (Zustimmung zur Cookie-Richtlinie). Das kann zur Folge haben, dass sich die Seitenladezeit verlangsamt, was zu einer schlechteren Sichtbarkeit führt. Sie sollten genau analysieren ob und wie sich Cookie-Plugins auf die Seitenladegeschwindigkeit auswirken.
Was ist bei Google Analytics zu beachten?
Mit Inkrafttreten der DSGVO 2018 müssen die IP-Adressen der Besucher verschleiert bzw. anonymisiert werden. Das muss über den Seitenquelltext oder Plugins erfolgen. Außerdem stellt Google Analytics seit Mai 2018 entsprechende Einstellungen für die Datenaufbewahrung zur Verfügung. Diese müssen von Ihnen in Google Analytics kontrolliert und gegebenenfalls angepasst werden. Auch mit Google muss ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen werden.
Was ist bei Fotos zu beachten?
Bei der Veröffentlichung von Fotos im Internet ist nun vorher die schriftliche Zustimmung der Personen (oder Erziehungsberechtigten) einzuholen - für jeden einzelnen Anlass. Die bisher mögliche globale Erlaubnis ist nicht mehr gestattet. Rechtlich noch nicht geklärt ist, ob Videos von öffentlichen Festen, Wettkämpfen oder Urlaubsfotos, auf denen zufällig andere Menschen zu sehen sind, einer vorherigen Einwilligung der Betroffenen bedürfen.
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