Gesetz über das elektronische Handels-, Genossenschafts- und Unternehmensregister (EHUG)
Für die Email-Signatur im Geschäftsverkehr hat der Gesetzgeber per 1. Januar 2007 das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG) unter anderem um den folgenden Paragraf erweitert:
Handelsgesetzbuch (HGB): § 37a Abs. 1
Pflichtangaben in der Email-Signatur:
- exakte Firma, inklusive Geschäftsform des Verfassers, wie sie im Handelsregister eingetragen ist
- Ort der Niederlassung/Sitz der Gesellschaft mit ladungsfähiger Anschrift
- Registergericht (mit der Registrierungsnummer des Unternehmens)
- GmbH: Name aller Geschäftsführer – jeweils mit mind. einem ausgeschriebenen Vornamen und dem Familiennamen
- GmbH & Co. KG etc.: sämtliche Angaben zur persönlich haftenden Gesellschaft
- Aktiengesellschaften: alle Vorstandsmitglieder, Vorsitzender des Aufsichtsrats mit Familiennamen und mind. einem ausgeschriebenen Vornamen, Kennzeichnung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats
- Angaben wie Telefon- und Faxnummer, Unternehmenslogo, Abteilung, Website sind optional, aber hilfreich
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