Was tun bei Filesharing Abmahnungen?
Ruhe bewahren und geeignete Schritte einleiten.
In einem Artikel in Channel Partner empfiehlt Arag-Rechtsexperte Uwe Vetter bei Abmahnungen im Bereich Filesharing die Ruhe zu bewahren und vorerst nicht zu zahlen, sondern eine eigene modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.
Der komplette Artikel in Channel Partner ist hier einsehbar. Am Ende des Artikels findet man den empfohlenen Text für die Unterlassungserklärung.