Einer unserer Kunden erhielt gestern eine E-Mail von der Kanzlei Meißner & Partner in der es um eine Abmahnung aufgrund einer Informationspflichtverletzung nach Artikel 13 EU-DSGVO ging. Abmahnungen bedürfen nach wie vor der Schriftform (Briefpost). Es handelt sich hier um einen Virus.
Öffnen Sie den Anhang keinesfalls!
Mit dem vorgeblich amtlichen Erscheinungsbild soll der Nutzer dazu gebracht werden, die angehängte zip-Datei zu öffnen. In dieser befindet sich der Virus. Bei diesem handelt es sich um einen neuen oder modifizierten Trojaner. Die meisten Virenscanner erkennen die Malware in der vermeintlichen DSGVO-Abmahnung aktuell (10.01.2019) noch nicht. Diese E-Mail wird natürlich nicht von einer Rechtsanwaltskanzlei Meißner & Partner versendet.
Achtung: Öffnen Sie den Anhang der E-Mail nicht.
Erscheinungsbild der Email
Originaltext der Email
Betreff: VORGANG: AX/DSGVO/2019/0901-2
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich an, dass mich unsere Mandantschaft mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat.
Die entsprechende Vollmacht liegt hier im Original vor und kann von ihnen als Kopie im angehängten Archiv begutachtet werden.
Gegenstand meiner Beauftragung ist, die von ihnen auf ihrer Website begangene Informationspflichtverletzung, nach Artikel 13 EU-DSGVO, nach der bisher in verschiedenen Gesetzen
geregelten Informationspflichten zusammengefasst und nun aufführt, welche Informationen den Betroffenen explizit zur Verfügung stehen müssen.
Die neue Regelung der EU-DSGVO geht dabei weit über das bisher erforderliche ihrer Website hinaus.
Nehmen Sie die beigefügten Dokumente zur Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
IM AUFTRAG
Rechtsanwalt Martin Meißner
Was passiert, wenn Sie den Anhang der DSGVO-Abmahnung geöffnet haben?
Beim Entpacken der ZIP-Datei erhalten Sie eine pdf-Datei und ein Script. Wenn Sie die pdf-Datei angeklickt und damit geöffnet haben, ist der Virus wahrscheinlich aktiv. Es ist anzunehmen, dass damit das Script ausgeführt wird. Da die Schadsoftware im Hintergrund aktiviert wird, erkennen Sie dies selbst höchstwahrscheinlich nicht sofort.
Wie ist das weitere Vorgehen?
- Fahren Sie den Computer so schnell wie möglich herunter und trennen sie ihn von WLAN und LAN.
- Wenden Sie sich an den Computerfachmann Ihres Vertrauens zum Sichern der Daten und der Entfernung des Virus.
- Sollte Ihr System bereits infiziert sein, da aufgrund ständiger Modifikationen gängige Virenschutzprogramme die Schadsoftware nicht erkannt hat, sollten Sie das komplette System neu aufsetzen. Bereinigungsversuche bleiben meist erfolglos und Sie laufen Gefahr, dass Teile der Schadsoftware auf Ihrem System verbleiben.
- Ändern Sie alle auf dem PC hinterlegten Passwörter und die der Onlinedienste, die nach dem Anklicken der Datei genutzt wurden.
- Die Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei ist in Erwägung zu ziehen, wenn Sie geschädigt wurden.
Weitere Informationen
...finden Sie auch auf Onlinewarnungen im Artikel vom 10.01.2019
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