Aktuell sind wieder Emails im Umlauf, die angeblich von einer Anwaltskanzlei oder einem Inkassobüro kommen und angeblich offene Rechnungsbeträge einfordern.
Ziel ist es, zum Öffnen des zip-Anhanges zu animieren, um mit der Schadsoftware den PC zu infizieren. NICHT ÖFFNEN SONDERN LÖSCHEN!
Beispielmail: von: Jochan Weber Anwaltschaft [
Verehrter Kunde,
unsere Anwaltskanzlei wurden heute am 01.07.2013 vom Unternehmen Baby-walz Shop Online GmbH beauftragt Ihre finanziellen Rechte in Ihrem Fall zu schützen.
Sie erhalten dieses Schreiben als letzte Möglichkeit Ihre ausstehende Rechnung zu bezahlen. Danach wird ohne weitere Mahnung ein Strafverfahren gegen Sie erfolgen.
Mit dem Auftrag vom 23.06.2013 haben Sie sich rechtlich verpflichtet die Summe von 570,00 Euro an unseren Mandanten zu überweisen. Die Lieferung erfolgte an die angegebene Adresse und ist nachweisbar.
Die Leistungen unserer Beauftragung und die rechtlichen Mahnkosten:
13,00 Euro (Pauschale nach § 7 Abs. 1 und 2) 18,00 Euro (Leistungen nach 8198)
Dieser Verpflichtung sind Sie bis heute nicht nachgekommen. Weiterhin sind Sie dazu verpflichtet die Kosten unserer Beauftragung im vollen Umfang zu bezahlen.
Wir bitten Sie, den ausstehenden Betrag in Höhe von von 652,18 Euro so bald als möglich auf das Konto von Baby-walz Shop Online GmbH zu zahlen.
Die Kontonummer und die Lieferdaten der Bestellung sind im Anhang. Für den Eingang der Zahlung setzten wir Ihnen eine gesetzliche Frist bis zum 08.07.2013.
Mit freundlichen Grüßen
Jochan Weber Inkasso Anwaltschaft