Email-Archivierung ist in den meisten Unternehmen immer noch nicht gelöst, obwohl alle Unternehmen – Kleingewerbetreibende ausgenommen – ihre komplette Geschäftskorrespondenz für sechs bis zehn Jahre ab Ende des Kalenderjahres 2014 aufbewahren müssen.
Email-Archivierung dient dem Schutz vor Datenverlust, der Nachvollziehbarkeit von Geschäftsprozessen oder auch der Erfüllung der rechtlichen Vorgaben, die in den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) für Unternehmen vorgeschrieben sind. GDPdU besagt, dass alle steuerrelevanten Daten in maschinell auswertbarer Form vorzeigbar aufbewahrt werden müssen.
7 Mythen über die Email-Archivierung werden von ComputerWoche aufgezeigt und ausgeräumt. Welche Lösung für die Email-Archivierung eingesetzt werden sollte, muss im Einzelfall geprüft werden und hängt stark vn den Gegebenheiten des jeweiligen Unternehmens ab.