Sind Sie sich der neuen Richtlinien des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) bewusst? Was ist bis zum 28.06.2025 umzusetzten?
Barrierefreiheit betrifft uns alle. Sie ist nicht nur eine Frage der Bequemlichkeit, sondern eine grundlegende Notwendigkeit für Menschen mit Behinderungen oder ältere Menschen. In Deutschland wurde ein bedeutender Schritt unternommen, um die Barrierefreiheit zu stärken - das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Doch was genau bedeutet dieses Gesetz und welche Auswirkungen hat es auf uns alle?
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde bereits 2022 in Deutschland verabschiedet und basiert auf internationalen Standards wie der UN-Behindertenrechtskonvention. Es verpflichtet öffentliche Stellen, ihre Angebote und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen, unabhängig von ihren individuellen Einschränkungen. (wir berichteten) Das Gesetz hat weitreichende Auswirkungen, insbesondere im Bereich der digitalen Barrierefreiheit.
Für Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen bedeutet das Gesetz, dass sie bis zu bestimmten Terminen barrierefrei gestaltet sein müssen. Dies umfasst Aspekte wie die Verwendung zugänglicher Schriftarten, die Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder und die Gewährleistung einer einfachen Navigation für Screenreader-Software. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen die gleichen Möglichkeiten haben, auf Informationen zuzugreifen und digitale Dienste zu nutzen.
Welche Termine zur Umsetzung des BFSG sind zu beachten?
Die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes erfolgt in Etappen, um allen ausreichend Zeit zu geben, ihre Angebote anzupassen. Zum Beispiel müssen bei Behörden Webseiten bis zum 23. September 2023 barrierefrei gestaltet sein, während mobile Anwendungen bis zum 23. Juni 2024 entsprechend angepasst sein müssen.
Ab dem 28.06.2025 sind nun auch Unternehmen, die einen Onlineshop betreiben, oder über ihre Website geschäftsanbahnende Dienstleistungen anbieten (Kontaktaufnahme, Terminbuchung) verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umzusetzen. Nachlesen kann man dies auch in sehr übersichtlicher Form bei Aktion Mensch oder der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit.
Beratung barrierefreie Website
Wie gestaltet man Inhalte barrierefrei?
Insgesamt ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ein wichtiger Schritt nach vorn für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft. Es ist an der Zeit, dass wir uns gemeinsam für eine Welt einsetzen, in der jeder Mensch, unabhängig von seinen individuellen Fähigkeiten, die gleichen Chancen und Möglichkeiten hat.
Grundlegend muss das System, mit dem eine Website realisiert wird, technisch dafür ausgelegt sein. Aktuelle Versionen von Contentmanagementsystemen, wie beispielweise Joomla Wordpress, sind geeignet. Veraltete Systeme sind in der Regel ungeeignet. Zugrunde liegen hierbei prinzipiell die Kriterien der Web Content Accessibility Guideline (WCAG) in der Version 2.1.
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