Einbindung der OP-Plattform im B2C seit 09.01.2016 Pflicht
ODR-Verordnung Nr. 524/2013
Seit dem Inkrafttreten der ODR-Verordnung Nr. 524/2013 am 09.01.2016 besteht für Online-Händler im B2C-Bereich die Informationspflicht zur Online-Streitbeilegungsplattform („OS-Plattform“) der EU-Kommission (Artikel 14 (1) der ODR-Verordnung).
Folgender Link müssen Online-Händler ab sofort im Impressum einbinden:
http://ec.europa.eu/odr
Die „OS-Plattform“ ist derzeit noch nicht erreichbar, soll jedoch nach Abschluss der Testphase laut EU-Kommission am 15.02.2016 über oben genannten Link online gehen. Die Eingabemaske soll wie in diesem pdf beschrieben aussehen.