Einbindung der OP-Plattform im B2C seit 09.01.2016 Pflicht

 

ODR-Verordnung Nr. 524/2013

Seit dem Inkrafttreten der ODR-Verordnung Nr. 524/2013 am 09.01.2016 besteht für Online-Händler im B2C-Bereich die Informationspflicht zur Online-Streitbeilegungsplattform („OS-Plattform“) der EU-Kommission (Artikel 14 (1) der ODR-Verordnung).

Folgender Link müssen Online-Händler ab sofort im Impressum einbinden:

http://ec.europa.eu/odr

Die „OS-Plattform“ ist derzeit noch nicht erreichbar, soll jedoch nach Abschluss der Testphase laut EU-Kommission am 15.02.2016 über oben genannten Link online gehen. Die Eingabemaske soll wie in diesem pdf beschrieben aussehen. 

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