Sind bei geschäftlichen E-Mails Pflichtangaben nach DSGVO vorgeschrieben? Ist eine Signatur erforderlich? Gehört ein Impressum in die E-Mail?
Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen als eRecht24-Agenturpartner gern.
Pflichtinformationen nach DSGVO
Unternehmen müssen nicht nur ihre Website, sondern auch ihre E-Mail-Kommunikation DSGVO-konform absichern.
Wenn ein Neukunde oder Interessent zu Ihnen Kontakt aufnimmt müssen Sie in Ihrer E-Mail-Antwort mitteilen wie Sie seine personenbezogenen Daten verarbeiten. Diesen Passus müssen Sie als Websitebetreiber natürlich auch in der Datenschutzerklärung Ihrer Website haben. Das allein genügt jedoch nicht.
Ein Verweis auf die Datenschutzerklärung Ihrer Website ist nicht ausreichend!
Die Pflichtinformationen nach DSGVO umfassen unter anderem, dass Sie personenbezogene Daten nur verarbeiten, soweit der Nutzer in die Datenverarbeitung einwilligt, Sie ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung der Daten haben oder dies für die Erfüllung eines Vertrags notwendig ist.
Beispiel E-Mail Pflichtinformationen (Auszug):
Ich möchte meine E-Mails absichern
E-Mail-Signatur
Die E-Mail-Signatur dient der besseren Kontaktaufnahme. Sie befindet sich üblicherweise am Ende der E-Mail. Anfangs handelte es sich dabei in Deutschland um eine freiwillige Angabe. Inzwischen ist dies für bestimmte Unternehmensformen gesetzlich vorgeschrieben. Die E-Mail-Signatur kann auch gleichzeitig das E-Mail Impressum enthalten.
Beispiel E-Mail-Signatur:
ARinternet WebAgentur
Reichenbacher Str. 25
08499 Reichenbach im Vogtland, OT Mylau
Telefon: +49 3765 / 30 00 82
Fax: +49 3765 / 30 00 83
E-Mail:
Website: www.ar-internet.de
E-Mail-Impressum
Das E-Mail Impressum ist ähnlich wie das auf Ihrer Website veröffentliche Impressum aufgebaut. Im Email Impressum finden sich die erforderlichen Angaben, die Sie entsprechend der Rechtsform Ihres Unternehmens veröffentlichen müssen.
Beispiel E-Mail-Impressum:
ARinternet WebAgentur
Reichenbacher Str. 25
08499 Reichenbach im Vogtland, OT Mylau
UST-ID: DE226064955
Inhaber: Dipl. Ing. (TU) Angelika Riechert
Fazit
Wenn Sie sich nicht sicher sind, dass Sie diese Anforderungen bereits erfüllen, sollten Sie dies jetzt nachholen. Wir helfen Ihnen gern dabei. Als eRecht24 Agenturpartner erstellen wir Ihnen schnell und zuverlässig die DSGVO Pflichtangaben für Ihre E-Mails. Sprechen Sie uns an.