Ist Ihre Website abmahnsicher?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union tritt am 25.05.2018 in Kraft. Sie vereinheitlicht einige Bereiche der Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit.
Die daraus resultierenden Rechte für Bürger der EU und Pflichten für Unternehmen und Organisationen sind bei der Europäischen Kommission nachzulesen. Einen Kurzüberblick finden Sie hier. Fragen zum Impressum können Sie gern über unser Kontaktformular stellen.
Da in Deutschland auch bisher bereits hohe Anforderungen an den Datenschutz galten, bringen die neuen Vorschriften zahlreiche formelle Änderungen mit sich, aber die inhaltlichen Anforderungen bleiben großenteils bestehen. Durch die DSGVO soll der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt und der freie Datenverkehr im Europäischen Binnenmarkt gewährleistet werden.
Unternehmen sollten bis zum 25. Mai 2018 die erforderlichen Anpassungen vorgenommen haben, um abmahnsicher zu sein.
Was ist zu tun?
Unternehmen und Organisationen sollten Impressum und Datenschutzerklärung ihrer Websites bis zum 25. Mai 2018 an die DSGVO anpassen. Auch firmenintern müssen die Vorschriften der DSGVO umgesetzt werden. Außerdem sollte die Verschlüsselung der Websites per https erfolgen, sofern dies bis jetzt noch nicht erfolgt ist (wir informierten am 12.09.16 und am 19.10.16). Google Chrome wird voraussichtlich ab Juli 2018 generell alle Websites ohne SSL-Zertifikat als "unsicher" darstellen. Andere Browser werden sicher folgen.
Sie benötigen Hilfe?
Sprechen Sie uns an. Wir aktualisieren Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung nach den aktuellen Richtlinien der DSGVO.
Nutzen Sie unser Kontaktformular.
Überblick zu Änderungen durch die DSGVO
Im Handel sind Leitfäden erhältlich, die einen vertieften Einblick in die Anforderungen des neuen Datenschutzrechts geben, wie
- Zulässige Datenverarbeitung ohne Einwilligung
- Anforderungen der datenschutzrechtlichen Einwilligung
- Formelle Pflichten von Betrieben
- Informationspflichten bei Erhebung personenbezogener Daten
- Erteilung von Auskünften
- Dokumentationspflicht
- Betriebliche Datenschutzbeauftragte (DSB)
- Auftragsverarbeitung
Dieser Beitrag zielt darauf ab, unseren Kunden einen vertieften Überblick zu geben, um ihre Website an die Anforderungen des neuen EU-Datenschutzrechts anzupassen. Eine rechtlich abschließende und verbindliche Beratung dürfen und können wir nicht leisten. Für spezielle Einzelfragen zu individuellen branchenspezifischen Fragen sollten entsprechende Experten bzw. Anwälte hinzugezogen werden.