Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung!

BFSG – Pflicht oder Panik?

Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Viele Websites müssen dann barrierefrei sein – sonst drohen Abmahnungen.

Sie wissen nicht, ob Sie betroffen sind?
Unser Barrierefreiheitscheck bringt Klarheit.

Barrierefreiheits-Check

Seit 2018 sind wir eRecht24 Premium-Partner und wissen, was zu tun ist. Sie können den Barrierefreiheits-Check auch selbst durchführen. Aber es ist wichtig, dass Sie die Fragen richtig beantworten und das Ergebnis richtig interpretieren. Wir helfen Ihnen genau dabei. Sprechen Sie uns an oder vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin für den Barrierefreiheits-Check!

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Mit unserem DSGVO-Jahrescheck sorgen wir für Rechtssicherheit

Webseiten für alle

Unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen ist eine barrierefreie Website für alle Nutzer zugänglich. Menschen mit Sehbehinderungen können beispielsweise Bildschirmleseprogramme verwenden, um Ihre Website zu erkunden. Wenn Ihre Website nicht barrierefrei ist, schließen Sie diese Menschen aus und verlieren potenzielle Kunden.
Die geniale Lösung für die digitale Barrierefreiheit Ihrer Website die Assistenzsoftware auf KI-Basis.  
Sie erfüllt die rechtlichen Vorgaben WCAG 2.2, EN301549, sowie BITV und DSGVO. Mit geringen jährlichen Kosten für die Software erhalten Sie eine dauerhafte Lösung für Ihre barrierefreie Website.

Einfach erklärt können Sie diese vom Programmierer Ihres Vertrauens in Ihre Website einbinden und konfigurieren lassen. Anschließend steht auf Ihrer Website eine Sidebar zur Verfügung, die für viele verschiedene Anpassungen nutzbar ist.
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Wie sieht eine Website mit Sidebar für Barrierefreiheit aus?

Den Unterschied bemerken Sie vielleicht nicht sofort. Ein Button für Barrierefreiheit taucht auf. Erst wenn man auf diese Schaltfläche klickt geht die Sidebar auf.

Ein Beispiel verdeutlicht die Funktionsweise. Das erste Bild zeigt die barrierefreie Website mit geöffneter Sidebar. Das zweite Bild zeigt die Darstellung für Menschen mit Neigung zu Anfallsleiden. Es gibt viele weitere Optionen. Probieren Sie es aus unserer Seite selbst aus!

sidebar barrierefreie websitebarrierefreie website grautoene

GESETZLICHE BESTIMMUNGEN

In Deutschland gilt das BFSG, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Für Unternehmen sind diese Richtlinien ab dem 28.06.2025 verbindlich. Indem von Anfang an eine barrierefreie Website erstellt wird, ersparen Sie sich potenzielle rechtliche Auseinandersetzungen. Gleichzeitig erwerben Sie sich den Ruf eines ethischen und sozial verantwortungsbewussten Unternehmens. Die konkrete Umsetzung der EU-Richtlinie obliegt den Bundesländern. Das Land Sachsen regelte das für Kommunen bereits im Barrierefreie-Websites-Gesetz vom 10. April 2019.

Ist Ihre Website bereits barrierefrei?

Aktion Mensch zeigt in diesem Bereich in übersichtlicher Form die wichtigsten Kriterien auf. Nachlesen können Sie das hierIst Ihre Website bereits barrierefrei?
Ist noch Luft nach oben?
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